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   BVerwG, 18.05.1967 - III C 72.65   

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https://dejure.org/1967,325
BVerwG, 18.05.1967 - III C 72.65 (https://dejure.org/1967,325)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1967 - III C 72.65 (https://dejure.org/1967,325)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1967 - III C 72.65 (https://dejure.org/1967,325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Zuständigkeit des Beschwerdeausschusses in Lastenausgleichssachen zur Änderung oder Aufhebung eines von ihm erlassenen unanfechtbar gewordenen Beschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 78
  • NJW 1967, 2173
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.01.1963 - III C 7.61

    Gewährung von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1967 - III C 72.65
    Zuständig für eine Änderung ist allein das Ausgleichsamt (Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwGE 15, 259).

    Wie der Senat in BVerwGE 15, 259 (263) [BVerwG 31.01.1963 - III C 7/61] dargelegt hat, ist der Beschwerdeausschuß in Lastenausgleichssachen ein besonderer, überwiegend aus Laien bestehender Spruchkörper innerhalb der Lastenausgleichsverwaltung (§§ 310 Abs. 2, 309 Abs. 4 Satz 1 LAG).

  • BVerwG, 11.10.1955 - III C 133.54
    Auszug aus BVerwG, 18.05.1967 - III C 72.65
    Die sich aus dem Gesetz ergebende Regelung, daß der Beschwerdeausschuß nur befugt ist, über die gegen den Bescheid des Ausgleichsamtes eingelegte Beschwerde zu entscheiden, gilt allgemein, also nicht nur in den Fällen, in denen er die Beschwerde zurückgewiesen oder die Sache an das Ausgleichsamt zurückverwiesen hat (BVerwGE 2, 240 und Urteil vom 26. Januar 1956 - BVerwG III C 48.55 -), sondern auch dann, wenn der Beschwerdeausschuß - wie hier - die Entscheidung des Ausgleichsamtes geändert, eine für die Beschwerdeführerin günstige neue Entscheidung und damit einen neuen selbständigen begünstigenden Verwaltungsakt erlassen hat.
  • BVerwG, 26.01.1956 - III C 48.55
    Auszug aus BVerwG, 18.05.1967 - III C 72.65
    Die sich aus dem Gesetz ergebende Regelung, daß der Beschwerdeausschuß nur befugt ist, über die gegen den Bescheid des Ausgleichsamtes eingelegte Beschwerde zu entscheiden, gilt allgemein, also nicht nur in den Fällen, in denen er die Beschwerde zurückgewiesen oder die Sache an das Ausgleichsamt zurückverwiesen hat (BVerwGE 2, 240 und Urteil vom 26. Januar 1956 - BVerwG III C 48.55 -), sondern auch dann, wenn der Beschwerdeausschuß - wie hier - die Entscheidung des Ausgleichsamtes geändert, eine für die Beschwerdeführerin günstige neue Entscheidung und damit einen neuen selbständigen begünstigenden Verwaltungsakt erlassen hat.
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Verfahrens für das Musterungsverfahren nach dem Wehrpflichtgesetz bereits ausgesprochen (BVerwGE 39, 128 [133 f.]; vgl. auch BVerwGE 15, 259 [264]; 27, 78 [79]; von Mutius, Das Widerspruchsverfahren der VwGO als Verwaltungsverfahren und Prozeßvoraussetzung, 1969, S. 211, 232; Scholler, DÖV 1966, 232, 236).
  • VG Regensburg, 28.05.1980 - R/N 172 I/79

    Anspruch auf kostenfreie Beförderung eines Kindes mit einem Linienbus der

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  • BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 9.00

    Aufhebung eines dinglichen Nutzungsrechts; bestandskräftiger unvollständiger

    Für die ergänzende Aufhebung des dinglichen Nutzungsrechts - seine materiellrechtliche Zulässigkeit unterstellt - war vielmehr gemäß § 23 Abs. 1, § 24 VermG das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt H. als Ausgangsbehörde zuständig (vgl. Urteile vom 18. Mai 1967 - BVerwG 3 C 72.65 - BVerwGE 27, 78 , vom 6. Dezember 1971 - BVerwG 8 C 75.70 - BVerwGE 39, 128 , vom 10. April 1978 - BVerwG 6 C 27.77 - BVerwGE 55, 299 und vom 11. Mai 1979 - BVerwG 6 C 70.78 - BVerwGE 58, 100 ; Beschluss vom 19. Juni 2000 - BVerwG 7 B 8.00 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 27).
  • BVerwG, 04.02.1981 - 5 B 77.79

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Insbesondere für das Beschwerdeverfahren in Lastenausgleichssachen (vgl. hierzu BVerwGE 15, 259; 27, 78) [BVerwG 17.05.1967 - III C 166/66]und für das Widerspruchsverfahren vor den Musterungskammern nach dem Wehrpflichtgesetz (BVerwGE 39, 128) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß die Beschwerde-(Widerspruchs-)behörde grundsätzlich nicht berechtigt ist, ihre im Beschwerde-(Widerspruchs-)verfahren getroffene unanfechtbar gewordene Entscheidung wegen nachträglich erkannter Rechtswidrigkeit zu ändern.
  • BVerwG, 19.03.1970 - III C 172.68
    Dem Erlaß des Änderungsbescheides stand es nicht entgegen, daß der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds es unterließ, gegen die Entscheidungen vom 12. Oktober 1966 und 29. November 1966 Rechtsmittel einzulegen (Urteil vom 18. Mai 1967 - BVerwG III C 72.65 -).
  • BVerwG, 02.11.1969 - III B 202.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bei Rechtsänderung nach

    Eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 18. Mai 1967 - BVerwG III C 72.65 - (BVerwGE 27, 78 = ZLA 1967, 268) liegt nicht vor (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 106.68

    Rechtsmittel

    Daß die sachliche und örtliche Zuständigkeit der entscheidenden Behörde zu den Voraussetzungen rechtmäßigen Verwaltungshandelns gehört, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einhellig anerkannt (zum Erfordernis der sachlichen Zuständigkeit vgl. z.B. Urteil vom 25. August 1955 - BVerwG IV C 013.55 - [BVerwGE 3, 11]; Urteil vom 27. August 1962 - BVerwG VIII C 415.59 - [BVerwGE 14, 356]; Urteil vom 18. Mai 1967 - BVerwG III C 72.65 - [BVerwGE 27, 78]; Urteil vom 16. Juli 1968 - BVerwG I C 81.67 - [BVerwGE 30, 138 [BVerwG 16.07.1968 - I C 81/67]] mit Anmerkung von Menger-Erichsen in Verwaltungsarchiv 1970 S. 178 ff.; Urteil vom 23. März 1971 - BVerwG I C 54.66 - [BVerwGE 37, 344]; - zum Erfordernis der örtlichen Zuständigkeit vgl. z.B. Urteil vom 10. September 1970 - BVerwG III C 83.69 - [BVerwGE 36, 91] und Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 143.69 - [BVerwGE 36, 327]).
  • BVerwG, 26.11.1970 - III C 32.69

    Gegenstandslosigkeit von Bescheiden auf Grund deren Aufhebung - Rechtswidrigkeit

    Die Revision des Beteiligten wies das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 18. Mai 1967 - BVerwG III C 72.65 - zurück mit der Begründung, der Beschwerdeausschuß in Lastenausgleichssachen sei auch dann nicht zuständig, seine im Beschwerdeverfahren getroffene unanfechtbar gewordene Entscheidung wegen Rechtswidrigkeit zu ändern, wenn er mit dieser Entscheidung unter Änderung der Entscheidung des Ausgleichsamtes eine für den Beschwerdeführer günstige neue Entscheidung gefällt habe; zuständig für eine Änderung sei das Ausgleichsamt.
  • VGH Hessen, 03.02.1987 - 2 UE 1330/86

    Kommunalwahlverfahren: Unbeachtlichkeit außerhalb der Einspruchsfrist gerügter

    Umgekehrt sind Unregelmäßigkeiten dann unbeachtlich, wenn sie das Wahlergebnis nach der Lebenserfahrung nicht beeinflußt haben können oder bei denen diese Möglichkeit so entfernt ist, daß sie nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden kann (Urteil des erkennenden Senats vom 5. November 1974 - II OE 134/73 -, HessVGRspr. 1975, S. 17 ff.; OVG Münster, Urteil vom 4. August 1971 - III A 933/70 -, AS 27, 78 ff.; Schmiemann, Wahlprüfung im Kommunalwahlrecht, S. 97 ff.).
  • BVerwG, 30.11.1967 - III C 238.64

    Vertreibungsschaden und Ortsschaden bei Verlust eines Waldgutes -

    Das Ausgleichsamt war sachlich zuständig, den Rücknahmebescheid zu erlassen (vgl. BVerwGE 15, 259, Urteil vom 18. Mai 1967 - BVerwG III C 72.65 -).
  • BVerwG, 10.12.1968 - III B 31.68

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1994 - 2 S 1095/94

    Zur fehlenden Erschließungsbeitragspflicht für ein Außenbereichsgrundstück;

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